MIETBEDINGUNGEN FÜR FAHRZEUGE
Der Vermieter („Lessor“) überlässt dem Mieter („Lessee“) das Fahrzeug zu den nachstehenden Bedingungen (die „Vereinbarung“). Mit Abschluss der Vereinbarung bestätigt der Mieter, den Inhalt gelesen und verstanden zu haben. Bitte sorgfältig lesen und uns vor Annahme kontaktieren, falls etwas unklar ist oder abgelehnt wird.
1. Übergabe und Rückgabe
Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in gutem allgemeinen und betriebsfähigen Zustand, frei von offensichtlichen Mängeln. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug im gleichen Zustand mit allen Dokumenten, Teilen und Zubehör zum in der Vereinbarung angegebenen Datum und zur angegebenen Uhrzeit zurückzugeben. Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann das Fahrzeug jederzeit ohne Vorankündigung in Besitz nehmen, wenn es vertragswidrig genutzt wird.
Der Vermieter behält sich vor, die Übergabe zu verweigern, wenn der Mieter offene Verpflichtungen oder eine Historie schwerwiegender Vorfälle gegenüber dem Vermieter hat.
2. Nutzung des Fahrzeugs
Der Mieter verpflichtet sich, die Straßenverkehrsvorschriften einzuhalten, das Fahrzeug in gutem Zustand zu halten, es bei Nichtbenutzung zu verriegeln, den richtigen Kraftstoff zu verwenden und ggf. Sicherheitssysteme zu aktivieren. Verboten und somit Vertragsverletzung sind:
(a) Untervermietung des Fahrzeugs.
(b) Güterbeförderung gegen Entgelt.
(c) Schieben oder Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern oder Gegenständen.
(d) Teilnahme an Rennen, Rallyes, Tests oder ähnlichen Wettbewerben.
(e) Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden/substanzbeeinflussenden Mitteln.
(f) Begehung von Straftaten gegen die Verkehrssicherheit.
(g) Fahren durch nicht im Vertrag autorisierte Personen; der Mieter bleibt verantwortlich.
(h) Fahren ohne Mindesterfordernisse: Alter ≥ 23 Jahre und gültiger Originalführerschein seit ≥ 2 Jahren.
(i) Fahren außerhalb der Kanarischen Inseln.
(j) Fahrten zwischen Inseln des kanarischen Archipels ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters.
(k) Fahren in gesperrten Bereichen: Start- und Landebahnen, für den Verkehr ungeeignete Wege (zulässig: öffentliche Straßen, Garagen/Parkplätze und private Straßen ohne industrielle/landwirtschaftliche Nutzung); verbotene/gefährliche Bereiche (Strände, Schluchten, Berge etc.), unbefestigte Wege sowie Routen, die Reifen abnutzen oder das Unterboden beschädigen können.
(l) Transport von Tieren (ausgenommen Blindenführhunde).
3. Bußgelder, Strafen, Abschleppen und Kosten
Alle Bußgelder, Strafen, Abschleppkosten, Verwaltungsgebühren und Standkosten des Fahrzeugs infolge von Verkehrsverstößen sowie Schäden an Rädern/Reifen und Kraftstoffkosten trägt der Mieter.
4. Mietentgelte
Der Mieter zahlt: den Mietpreis gemäß geltendem Tarif inkl. Steuern; Versicherung (Ziff. 5); Verspätungsentgelt bei Rückgabe (ab 59 Minuten nach vertraglicher Rückgabezeit); verbrauchten Kraftstoff; Betankung sowie folgende Zusatzentgelte:
Flughafenübergabe: 15 €
Verlust von Zubehör/Dokumenten: 30 €
Übergabe in Privatparkhaus: Gebühr gemäß Tarif
Schlüsselersatz: 100 €
Falsche Betankung: 150 €
Sonderreinigung bei starker Verschmutzung: 50 €
Entladung der Batterie durch eingeschaltetes Licht: 60 €
Der Vermieter kann eine oder zwei Kreditkarten zur Absicherung der Selbstbeteiligung und/oder Kraftstoffgarantie verlangen.
5. Versicherung
Deckung: Die Versicherung deckt den Mieter und autorisierte Fahrer für Haftpflicht (CDW), Kaution und Rechtsverteidigung, sofern die Vertragsbedingungen eingehalten werden. Die Haftung des Mieters ist wie folgt begrenzt:
(I) Bei Annahme der Collision Damage Waiver (CDW) ist die Haftung für Verlust/Beschädigung des Fahrzeugs, Teilen, Zubehör, Diebstahl und Feuer auf die jeweilige Selbstbeteiligung begrenzt:
Gruppen B, C, D, E, E1: 300,00 €
Gruppen F, G, H, I, J, I1, J1, K, L: 450,00 €
(II) Bei Annahme von Super CDW / TP kann die Selbstbeteiligung gegen tägliche Zusatzgebühr auf null reduziert werden:
3 €/Tag für Gruppen B, C, D, E, E1
6 €/Tag für Gruppen F, G, H, I, J, I1, J1, K, L
oder gemäß gültiger Tarifordnung ohne Selbstbeteiligung.
Ausschlüsse: Nicht gedeckt sind: Reifenpannen, Reifen-/Felgenschäden, Radkappen, Unterboden, Innenraumteile, Polster, Kupplung, Verlust/Bruch von Schlüsseln, Zubehör und Unterlagen; Abschleppkosten; Bußgelder; Schäden durch Fahrlässigkeit/leichtsinniges Fahren, Fahren unter Einfluss, Fahren auf gefährlichen/unbefestigten Straßen; Falschbetankung und Batterieschäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung. Verlust/Diebstahl/Beschädigung von im Fahrzeug beförderten Gütern ist ausdrücklich ausgeschlossen und liegt in der alleinigen Verantwortung des Mieters.
6. Unfälle
Im Schadensfall muss der Mieter:
(a) den Vorfall unverzüglich dem Vermieter und der Polizei melden;
(b) keine Schuld anerkennen oder vorwegnehmen;
(c) vollständige Daten der Gegenseite aufnehmen und dem Vermieter unverzüglich übermitteln. Der Mieter kooperiert mit dem Vermieter und dessen Versicherer; bei Verstoß erlischt der Versicherungsschutz.
7. Reparaturen
Der Vermieter übernimmt während der Mietdauer Kosten für Schmierung, Öl, Wasser und kleine Reparaturen (ausgenommen Reifenpannen) bis 10 €, gegen Vorlage von Belegen/Rechnungen. Reparaturen und Abschleppen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter hat Vorsorge gegen technische Defekte getroffen. Im Fall eines Defekts haftet er für Personenschäden (Tod/Körperverletzung) nach Maßgabe des Gesetzes. Für sonstige unmittelbare oder mittelbare Schäden des Mieters infolge von Defekten oder zufälligen Beschädigungen wird keine Haftung übernommen.
9. Zusatzbedingungen
Mindestalter Fahrer: 23 Jahre. Gültiger Originalführerschein seit mindestens 2 Jahren.
Unbegrenzte Kilometerzahl.
Zweiter Fahrer ohne Aufpreis.
Flughafenübergabe: Mindestmiete 3 Tage.
10. Kinderrückhaltesysteme
Auf Anfrage stellt der Vermieter Babyschalen, Sitzerhöhungen und andere zugelassene Systeme bereit. Das Personal montiert diese nicht; der Mieter ist allein verantwortlich für korrekte Montage, Sicherung und die Eignung für das Alter des Kindes. Der Vermieter haftet nicht für Schäden/Verletzungen aus deren Nutzung.
11. Datenschutz
Gemäß Gesetz 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten werden die vom Mieter bereitgestellten Daten zum Zweck der automatisierten Geschäftsabläufe verarbeitet und in Datenbestände aufgenommen. Der Vermieter gewährleistet Vertraulichkeit und ergreift die erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Parteien streben eine gütliche Beilegung an. Streitigkeiten werden den zuständigen Gerichten auf den Kanarischen Inseln unter Anwendung spanischen Rechts vorgelegt; andere Zuständigkeiten werden ausdrücklich ausgeschlossen.